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SuperOffice CRM Onsite-Abonnementvereinbarung

Diese Vereinbarung gilt für alle SuperOffice Versionen 9 oder höher. Die vorherige(n) Version(en) sind hier abrufbar.

Die Vereinbarung gewährt dem Kunden während ihrer Laufzeit Zugang und das Recht, die SuperOffice Software (nachfolgend als "Software" bezeichnet) mit ihren Funktionalitäten jederzeit zu nutzen.

Die Vereinbarung gilt für die vom Kunden abonnierten SuperOffice Softwareprodukte, die in einem separaten Bestellformular aufgeführt sind. Weitere erhältliche SuperOffice Software-produkte und deren Preise sind dem jeweils gültigen Onsite-Abonnement-Preisplan von Su-perOffice zu entnehmen ist, der hier online abrufbar ist.

Inhalt

1. Geltungsbereich der Vereinbarung

2. Definitionen

3. Laufzeit der Vereinbarung

4. Begrenzte Nutzung

5. Wartung/Updates

6. Unterstützung

7. Ergänzende Bestellungen

8. Verantwortung, Gewährleistung und Haftung

9. Rechtsmängel

10. Vertraulichkeit

11. Versand

12. Abonnementgebühren und Zahlung

13. Beendigung der Vereinbarung

14. Übertragung von Rechten

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

16. Änderungen der Kontaktinformationen

17. Recht auf Einsichtnahme

18. Streitigkeiten

19. Mit wem der Kunde einen Vertrag abschließt

1. Geltungsbereich der Vereinbarung

Die Vereinbarung gibt dem Kunden ein zeitlich begrenztes, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software mit Wirkung ab dem Vereinbarungsdatum. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Software erlischt, wenn diese Vereinbarung endet oder aus anderen Gründen nicht mehr in Kraft ist, vgl. Klausel 3.

2. Definitionen

"Vereinbarungsdatum" ist das Datum, an dem der Kunde das Erstbestellformular unter-zeichnet. Ab diesem Datum ist der Kunde ein Kunde und SuperOffice wird ohne unnötige Verzögerung Zugriff auf die Software gewähren.

Die "Kunden-Community" ist ein Online-Ressourcenzentrum für Selbsthilfe, in dem Kun-den Informationsmaterial, Lerninhalte, Anleitungsvideos, FAQs und Zugang zum Super-Office-Supportservice finden.

"Mindestvertragsdauer" ist die anfängliche Vertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten, wie in Klausel 3 definiert.

"Vereinbarungsperiode" bedeutet, je nach Anwendbarkeit, entweder die Mindestvertrags-dauer oder jede Periode einer anschließenden Verlängerung der Vereinbarung, wie in Klau-sel 3 definiert.

"Erstbestellungsformular" bezeichnet die Dokumente (die Informationen über die Anzahl der Benutzerpläne, Rechnungsintervalle, Preise usw. enthalten), die bei der Bestellung der Software unterzeichnet werden.

"Rechnungsintervall" ist die Zahlungsfrist, die im Erstbestellformular angegeben ist oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich vereinbart wurde. Das Rechnungsintervall kann jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich sein.

"Gemessene Dienste" ist die Bezeichnung für die Messung des Verbrauchs bestimmter Res-sourcen der Software durch den Kunden. Solche Ressourcen können sein: monatliches Vo-lumen von Mailings oder monatliche Anzahl der Anmeldungen im Kundenzentrum.

"Pay-per-use" wird verwendet, wenn die tatsächliche Nutzung der "Gemessenen Dienste" die für die Software vereinbarten Grenzen der Nutzung überschreitet.

"Software" bedeutet SuperOffice CRM – die Softwarelizenzen für die Anzahl der Benutzer und die Module, die vom Kunden über das Erstbestellformular bestellt werden, oder alle nachfolgenden Updates davon.

"Standard-Support" bedeutet SuperOffice Standard-Support, der in dieser Vereinbarung enthalten ist, wie in Klausel 6 näher beschrieben.

"Update" ist der allgemeine Begriff für neue Versionen (das sind größere neue Releases) und Service-Releases (das sind kleinere Updates mit kleinen neuen Funktionen und/oder Fehler-behebungen).

"Benutzerplan" bezeichnet den Plan, der einem einzelnen Benutzer für einen bestimmten Funktionssatz zugewiesen wird.

3. Laufzeit der Vereinbarung

Das in Klausel 1 genannte Nutzungsrecht besteht so lange, wie die Vereinbarung in Kraft ist. Die Vereinbarung wird für unbestimmte Dauer geschlossen und gilt bis zu ihrer Beendigung gemäß den Bestimmungen in Klausel 13. Die Vereinbarung hat eine verbindliche Mindest-laufzeit, die vom Vereinbarungsdatum bis zwölf (12) Monate nach dem Ende des Monats, in dem die Vereinbarung in Kraft getreten ist, berechnet wird. Der Zeitraum vom Vereinba-rungsdatum bis zum Ende dieser verbindlichen Mindestlaufzeit wird "Mindestvertragsdauer" genannt. Nach Ablauf dieser Mindestvertragsdauer wird die Vereinbarung automatisch um eine neue Periode verlängert, die dem jeweiligen Rechnungsintervall entspricht, wie im Erstbestellformular angegeben. Jede solche Verlängerungsperiode wird als "Vereinbarungsperiode" bezeichnet.

4. Beschränkte Nutzungsrechte

Die Vereinbarung räumt dem Kunden ein beschränktes Recht ein, die Software an dem vom Kunden gewählten Installationsort zu installieren und zu betreiben. Das Recht zur Nutzung der Software ist beschränkt, und die Software darf nur auf Hardware installiert werden, die vollständig im Besitz des Kunden ist oder von ihm verwaltet wird. Alternativ dazu ist der Kunde berechtigt, die Software auf einem System zu installieren und zu nutzen, das von ei-ner dritten Partei verwaltet wird oder ihr gehört ("Hosting"). Beim Hosting bleibt der Kunde für die Einhaltung der Beschränkungen der Nutzungsrechte an der Software verantwortlich.

Das Recht zur Nutzung der Software ist jeweils auf die Anzahl der Lizenzen beschränkt, die der Kunde abonniert. Möchte der Kunde zusätzliche Benutzer hinzufügen, sind die Lizenzen für zusätzliche Benutzer bei SuperOffice gemäß dem Verfahren gemäß Klausel 7 zu bestel-len.

In der Software können einige Ressourcen/Funktionen auf ein bestimmtes Nutzungsniveau begrenzt werden. Diese Ressourcen und deren Begrenzungen sind in der offiziellen Preisliste angegeben. Wird diese Nutzungsbegrenzung überschritten, wird dies monatlich nachschüssig in Rechnung gestellt. Falls einschlägig, ist die tatsächliche und aktuelle Nutzung der Gemes-senen Dienste für die Administratoren des Kunden im Softwareverwaltungsmodul verfügbar.

Als Benutzer der Software dürfen nur Mitarbeiter des Kunden oder angestellte Mitarbeiter des Kunden registriert werden, die gemäß einer Vereinbarung Dienstleistungen für den Kun-den erbringen. Die Benutzer verpflichten sich durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zur Einhaltung dieser Bedingungen. Eine Nutzung der Software durch andere Personen als die Benutzer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SuperOffice.

Der Kunde darf die Software nicht disassemblieren, dekompilieren oder zurückentwickeln, es sei denn, dass dies nach dem anwendbaren Recht nicht abdingbar ist, oder wenn Super-Office seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat.

Verstößt der Kunde gegen diese Bedingungen, ist SuperOffice berechtigt, diese Vereinba-rung fristlos zu kündigen und dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software zu entziehen. Der Kunden wird hierdurch nicht von der Zahlungsverpflichtung für die gesamte zu diesem Zeitpunkt laufende Vereinbarungsperiode entbunden.

Die Software darf nicht als öffentlicher Cloud-Service oder mandantenfähiger Online-Dienst implementiert, verwendet, vermarktet oder Dritten angeboten werden.

5. Wartung/Updates

Der Kunde erhält Zugang zu Updates (neuen Versionen und Service-Releases) der Software, sobald diese verfügbar sind. Updates werden entsprechend dem potentiellen Bedarf freigege-ben, wobei SuperOffice über den Bedarf nach eigenem Ermessen entscheidet, je nachdem, was die Änderungen enthalten. Beispiele für Änderungen in Updates können sein: 

  • Fehlerkorrekturen in der Software aufgrund der von den Kunden erhaltenen Berichte. •
  • Änderungen an der Software als Ergebnis der vorbeugenden Wartung.
  • Änderungen in der Funktionalität der Software als Folge von Kundenwünschen.
  • Neuprogrammierung als Folge einer gewünschten Änderung in der Struktur der Software oder neue Treiber etc.
  • Allgemeine Verbesserungen/Änderungen an der Software.

Jede neue Version der Software wird eine Dokumentation der neuen Funktionen im Hilfe-menü enthalten.

6. Support

Der Kunde hat das Recht auf Standard-Support durch die zentrale Supportabteilung von Su-perOffice während der normalen Arbeitszeiten, von Montag bis Freitag mit Ausnahme von Heiligabend, Silvester und anderen gesetzlichen Feiertagen in dem Land und/oder Bundes-land, an dem die SuperOffice-Einheit, mit der der Kunde eine Vereinbarung abgeschlossen hat, ihren Sitz hat, oder zu bestimmten, von SuperOffice angegebenen Zeiten. Support-Anfragen müssen über das Menü Hilfe/Support in der Anwendung an den Support von Su-perOffice gerichtet werden. Der Kunde erhält freien Zugang zum Selbsthilfebereich der Kunden-Community .

Der Support umfasst die von SuperOffice unternommenen Anstrengungen zur Lösung von Softwareproblemen auf der Grundlage einer detaillierten Beschreibung des Problems, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wird. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimm-ten Lösungszeit besteht nicht. Die Administration oder Konfiguration der Software für den Kunden ist nicht in der Vereinbarung enthalten.

Die Unterstützung wird in Übereinstimmung mit den folgenden Richtlinien zur Verfü-gung gestellt:

Kunden müssen einen Support-Ansprechpartner benennen, der als Kontaktstelle des Kunden für SuperOffice in Bezug auf Support-Anfragen fungiert.

Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen und sein qualifiziertestes Personal einset-zen, um die Ursache des Problems zu finden und detaillierte Informationen an das Support-Personal weiterzugeben. Fälle, die die oben aufgeführten Anforderungen nicht erfüllen, wer-den – vorbehaltlich einer Vereinbarung mit dem Kunden – an die Beratungsabteilung über-geben. Die Beratungsdienste werden von Beratern erbracht und zu den geltenden Super-Office-Beratungsstundensätzen in Rechnung gestellt.

Der Support erstreckt sich nur auf die Software, wenn sie in einer von SuperOffice empfoh-lenen Weise verwendet wird, und erstreckt sich daher nicht auf Add-ons von Drittanbietern, andere Konfigurationen in Bezug auf Betriebssysteme und Browser und ähnliche nicht emp-fohlene Vorgehensweisen. Der Support erstreckt sich nicht auf Reparaturen am Inhalt der Datenbanken oder auf durch den Kunden verursachte Probleme. Der Support erstreckt sich ferner nicht auf Support außerhalb der Software, die der Kunde gemäß dieser Vereinbarung abonniert hat, oder auf Probleme, die nur mit der Hardware, den internen Netzwerken und Internetverbindungen des Kunden in Verbindung stehen, und/oder von Peripheriegeräten, die völlig unabhängig der Software sind.

SuperOffice behält sich das Recht vor, einen Schulungskurs oder Beratungsdienste zu emp-fehlen, wenn der Support in Form einer allgemeinen Schulung oder zur Durchführung ge-meinsamer, sich wiederholender Aufgaben erfolgt, die als bezahlte Dienstleistungen angese-hen werden. Die Dienstleistungen sind gegen gesondert in Rechnung zu stellende Gebühren erhältlich. SuperOffice behält sich ebenfalls das Recht vor, dem Kunden Spezifikationen möglicher Lösungen zuzusenden. Dies geschieht oft in Form einer Verlinkung zum Selbsthil-febereich der Kunden-Community, die der Kunde versuchen muss zu implementieren, um das fragliche Problem zu lösen.

Dieser Support umfasst keine Form von Beratungsdiensten. Der Kunde kann zusätzliche Be-ratungsdienste auf Wunsch kostenpflichtig bestellen.

Alle Fragen, die von SuperOffice als kritisch eingestuft werden, fallen unter diese Vereinba-rung. Diese Art von Anfragen werden in der Warteschlange vorrangig behandelt und können aufgrund der Dringlichkeit auf Englisch beantwortet werden.

7. Ergänzende Bestellungen

Der Kunde kann die Vereinbarung jederzeit auf weitere Benutzer ausdehnen. Der Auftrag wird von Personen erteilt, die befugt sind, den Kunden wirksam zu verpflichten. Der Auftrag ist für den Kunden bindend, wenn er erteilt wird, und wird Teil der Vereinbarung, sobald SuperOffice den Auftrag bestätigt hat. Der Auftrag wird ausgeführt, nachdem SuperOffice den Auftrag bestätigt hat. Danach ist der Auftrag Teil dieser Vereinbarung.

Der Kunde kann die Anzahl der Benutzer pro Benutzerplan für die Software reduzieren. Die Reduzierung der Anzahl der unter diese Vereinbarung fallenden Benutzer muss schriftlich erfolgen. Reduzierungen werden ab dem Ende des laufenden Rechnungsintervalls wirksam, unter der Bedingung, dass eine schriftliche Mitteilung über eine solche Reduzierung mindes-tens 30 Tage vor dem Ende des laufenden Rechnungsintervalls versandt und empfangen wird. Die Reduzierung beinhaltet keine Form der Rückerstattung für die bereits in Rechnung gestellte Vereinbarungsperiode. Wenn die Benachrichtigung über die Reduzierung nicht in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung erfolgt, wird die Abonnementsgebühr erst im da-rauf folgenden Rechnungsintervall reduziert, in dem diese Bestimmung der 30-Tage-Benachrichtigung erfüllt ist.

8. Verantwortung, Gewährleistung und Haftung

Bei der Software, die unter diese Vereinbarung fällt, handelt es sich um SuperOffice Stan-dardsoftware. SuperOffice ist allein dafür verantwortlich, dass die Software im Wesentlichen mit der Art und Weise übereinstimmt, wie sie auf den SuperOffice-Websites und gemäß der Beschreibung in der integrierten Online-Hilfe dargestellt wird.

Im Falle von Mängeln tritt keine automatische Minderung des Mietzinses (§ 536 BGB) ein. Der Kunde darf eine Minderung wegen Mängeln der Software insofern nicht durch Abzug vom vereinbarten Mietzins durchsetzen oder gegen spätere Mietzinsforderungen aufrechnen, sondern hat diese Ansprüche gegen SuperOffice gesondert geltend zu machen.

Die verschuldensunabhängige Haftung von SuperOffice für bereits bei Vertragsschluss vor-handene Mängel ist ausgeschlossen. Die sonstige Haftung nach § 536a BGB bleibt unberührt.

Dem Kunden stehen keine Mängelrechte zu, sofern der Kunde die Software ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den Mangel nicht ursächlich ist.

Wenn die Software nicht im Wesentlichen mit dem oben genannten übereinstimmt, hat der Kunde Anspruch auf Behebung der Mängel oder auf Lieferung einer neuen Version der Software, die im Wesentlichen mit dem oben genannten übereinstimmt. Falls die Nacherfül-lung endgültig scheitert, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der für die Software gezahlten Abonnementgebühren.

SuperOffice gibt keine Garantie oder Zusage, dass die Funktionalität der Software die indi-viduellen Anforderungen oder Bedürfnisse des Kunden abdeckt. SuperOffice gibt weder eine Garantie noch ein Versprechen, dass während der Nutzung der Software keine Unterbre-chungen oder Fehler auftreten und weißt den Kunden auf die Möglichkeit von Unterbre-chungen und Fehlern ausdrücklich hin. Wenn der Kunde SuperOffice über Fehler benach-richtigt hat, wird SuperOffice bestätigen, dass die Fehlerkorrektur beginnt und versuchen, diese Fehler in der Software zu korrigieren. Die Fehlerkorrekturen können als Teil –von Up-dates der Software geliefert werden.

SuperOffice ist nicht verantwortlich für Schäden oder Verluste, die durch unbefugte oder falsche Verwendung der Software entstehen könnten. Im Übrigen treffen die Parteien fol-gende Vereinbarungen zur Haftung:

a) Die gesetzliche Haftung für Schäden wegen einer garantierten Beschaffenheit der Leis-tungen und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Im Übrigen haftet SuperOffice ausschließlich nach Maßgabe der nachste-henden lit. b) bis g).

b) SuperOffice haftet vorbehaltlich der vorstehenden lit. a) unbeschränkt nur in folgenden Fällen:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
  • bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Ange-stellten, die zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.

c) Soweit nicht ein Fall gemäß vorstehend lit. b) zweiter Bullet-Point vorliegt, haftet Su-perOffice für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Einhal-tung für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinal-pflicht). Dies gilt auch für das Handeln von Erfüllungsgehilfen. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Scha-dens begrenzt.

d) Die für das betreffende Vertragsjahr vereinbarte Vergütung gilt als vertragstypischer, vorhersehbarer Schaden.

e) Außer in den Fällen von Vorsatz ist die Haftung von SuperOffice für entgangenen Ge-winn, andere mittelbare Schäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen.

f) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand be-schränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von Sicherungs-kopien eingetreten wäre. Die Haftung für Datenverlust besteht darüber hinaus nur, soweit der Kunde durch entsprechende Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit ver-tretbarem Aufwand rekonstruiert werden kann.

g) Die Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbeschränkungen gemäß vorstehend lit. a) bis f) gelten auch für die außervertragliche Haftung und zugunsten der Erfüllungsgehilfen von SuperOffice.

9. Rechtsmängel

Wenn ein Dritter Klage erhebt und behauptet, dass die Software das Urheberrecht, den Titel-schutz oder die gewerblichen Schutzrechte eines anderen in dem Land, in dem der Kunde ansässig ist, verletzt, wird SuperOffice auf eigene Kosten die Interessen des Kunden vertei-digen. Dies gilt jedoch nur insoweit, als der Kunde SuperOffice unverzüglich über solche Ansprüche informiert, SuperOffice die Kontrolle über den Fall erhält und der Kunde mit Su-perOffice bei den Verhandlungen und möglichen Gerichtsverfahren kooperiert. SuperOffice übernimmt in einem solchen Fall die zugesprochenen Prozesskosten und Entschädigungen. Gegen SuperOffice können wegen Rechtsmängeln keine anderen als die in Klausel 8, die entsprechende Anwendung findet, und/oder die in dieser Klausel 9 genannten Ansprüche geltend gemacht werden.

10. Vertraulichkeit

Jede Partei und jeder, der im Namen der empfangenden Partei (die "Empfangende Partei") Informationen über die andere Partei (die "Abgebende Partei") und deren Geschäfte, Bezie-hungen und andere Daten erhält, die als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, oder die die empfangende Partei als vertrauliche Informationen der abgebenden Partei hätte erkennen sollen, ist verpflichtet, diese Informationen ohne Zustimmung der Abgebenden Partei nicht an Außenstehende weiterzugeben. Die Empfangende Partei hat alle diese Infor-mationen, die sie von der Abgebenden Partei erhält, zu schützen und geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit sie der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

Der Begriff vertrauliche Informationen umfasst nicht solche Informationen, die

a) gemeinfrei bzw. allgemein zugänglich sind oder werden (es sei denn, aufgrund einer Verletzung dieser Vereinbarung durch die informierte Partei oder einen ihrer Reprä-sentanten);

b) sich bereits rechtmäßig und ohne Vertraulichkeitspflicht in dem Besitz der informier-ten Partei befunden hatten, bevor sie diese von der informierenden Partei erhalten hat; oder

c) von einem Dritten erhalten wurden, der berechtigt ist, diese Informationen uneinge-schränkt offenzulegen.

Das Vorliegen einer der vorstehenden Ausnahmen hat diejenige Partei zu beweisen, die sich hierauf beruft.

11. Versand

Neue Versionen der Software werden dem Kunden so bald wie möglich nach der Einführung einer neuen Version zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, die Software vom Su-perOffice Download-Service herunterzuladen. Der Kunde sollte regelmäßig auf die neueste Version der Software aktualisieren, spätestens innerhalb von zwölf (12) Monaten nach ihrer Veröffentlichung.

12. Abonnementgebühren und Zahlung

Die monatlichen Abonnementgebühren, die für den Zugriff auf die Software für eine Verein-barungsperiode zu entrichten sind, werden im Erstbestellformular von SuperOffice oder ei-nem zertifizierten SuperOffice-Partner angegeben. Der Preis wird auf der Grundlage der Ge-samtzahl der Benutzer und der jeweils gültigen Benutzerpläne berechnet. Wenn der Kunde zusätzliche Softwareprodukte bestellt, werden diese dem Kunden für den Zeitraum von der Bestätigung der Bestellung durch SuperOffice bis zum Ende der laufenden Vereinbarungspe-riode in Rechnung gestellt. Danach wird die neue Software gemäß den obigen Bestimmun-gen in die Berechnungsgrundlage für die nächste Vereinbarungsperiode einbezogen.

Der Vertrag wird für jede Abrechnungsperiode im Voraus in Rechnung gestellt. Die Rechnung umfasst einen Zeitraum, der dem vereinbarten Abrechnungszeitraum entspricht. Der erste Abrechnungszeitraum wird ab dem Datum des Vertragsabschlusses berechnet.

Wenn der Kunde die Software über die Beschränkung der Nutzungsrechte in dieser Verein-barung hinaus nutzt, fällige Beträge nicht bezahlt oder anderweitig wesentliche Verpflich-tungen aus der Vereinbarung nicht erfüllt, hat SuperOffice das Recht, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde es trotz schriftlicher Abmahnung bin-nen 30 Tagen unterlässt, die betreffende Verpflichtung zu erfüllen.

SuperOffice behält sich das Recht vor, Änderungen an den Bedingungen dieser Vereinbarung – einschließlich des Preises für das Abonnement der Software – mit einer Vorankündigung von vier (4) Monaten mit Wirkung zum Beginn der folgenden Vereinbarungsperiode vorzu-nehmen.

Der Kunde erkennt an, dass SuperOffice das Recht hat, Funktionen in die Software einzu-bauen, die die Software nach einem von SuperOffice festgelegten Zeitraum sperren. Für den Fall, dass die Abonnementgebühr, ggf. die Support-Gebühr und/oder andere Beträge vom Kunden bei Fälligkeit nicht bezahlt werden, kann die Software gesperrt und für die Nutzung nicht verfügbar gemacht werden, bis diese Beträge, einschließlich Zinsen und anderer poten-tieller Kosten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug, bezahlt sind.

13. Beendigung der Vereinbarung

Jede Partei kann die Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindes-tens 30 Tage vor dem Ende der zu diesem Zeitpunkt laufenden Vereinbarungsperiode kündi-gen, und die Kündigung wird zum Ende dieser Vereinbarungsperiode wirksam. Eine Kündi-gung der Vereinbarung vor dem Ende der dann laufenden Vereinbarungsperiode ist ausge-schlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor. Die Kündigung führt zu keiner Rückerstattung der Vergütung, sondern lediglich dazu, dass die Vereinbarung nicht für eine nachfolgende Vereinbarungsperiode verlängert wird.

Wenn die Kündigung nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen im ersten Absatz erfolgt, wird die Vereinbarung automatisch um ein neues Rechnungsintervall verlängert.

Wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät oder auf andere Weise seinen Ver-pflichtungen gemäß der Vereinbarung nicht nachkommt, hat SuperOffice das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde es trotz schriftlicher Abmahnung binnen 30 Tagen unterlässt, die betreffende Verpflichtung zu erfüllen.

Datenübertragung

Der Kunde behält nach Beendigung des Vertrages weiterhin Zugriff auf die Software. Für einen Zeitraum von zwei Wochen nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde vollen Zugriff auf die Software. Nach Ablauf der zwei Wochen ist die Software weiterhin verfügbar, jedoch nur im schreibgeschützten Modus. Auch wenn sich die Software im schreibgeschützten Modus befindet, können Daten exportiert werden. Der Hauptnutzer des Kunden/der Administrator hat Zugriff auf Exportdaten, solange der Kunde sicherstellt, dass die Software auf Hardware installiert ist, die sich zu 100% im Besitz des Kunden befindet oder von diesem verwaltet wird.

SuperOffice kann den Kunden bei der Konvertierung von Daten in ein anderes vom Kunden angegebenes Format unterstützen. Die für die Bereitstellung und Konvertierung von Daten aufgelaufene Zeit berechnet SuperOffice gemäß den für diese Leistung geltenden SuperOffice-Tarifen. Die Unterstützung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass alle ausstehenden Zahlungen vom Kunden beglichen wurden.

14. Übertragung von Rechten

SuperOffice kann seine Rechte und/oder Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung ganz oder teilweise übertragen, solange dies die Erfüllung der Vereinbarung nicht wesentlich be-hindert. SuperOffice kann seine Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung ganz oder teil-weise durch Dritte erfüllen lassen.

Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten gemäß dieser Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SuperOffice übertragen. Eine solche Genehmigung darf nicht unbillig verweigert werden.

15. Verarbeitung personenbezogener Daten

Um auf die Software zugreifen zu können, muss der Kunde SuperOffice bestimmte Daten zur Verfügung stellen, einschließlich der korrekten Namen, der Kontaktdaten und der E-Mail-Adressen der Benutzer. Diese Informationen werden für den individuellen Support und Ser-vice verwendet. Darüber hinaus gestattet der Kunde SuperOffice den Zugriff auf Benutzer-statistiken zum Zweck der Verbesserung und Optimierung der Software. Benutzerstatistiken enthalten keine persönlichen Daten, alle Daten sind anonymisiert. Die SuperOffice Daten-schutzerklärung ist im SuperOffice Trustcenter verfügbar.

Darüber hinaus hält SuperOffice die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit der EU-Verordnung 2016/679 (Datenschutzgrundverordnung) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ein, wie sie im Land des Gerichtsstands und des anwendbaren Rechts gemäß Klausel 18 der Vereinbarung umgesetzt sind.

16. Änderungen der Kontaktinformationen

Alle Änderungen der Kontaktinformationen des Kunden, einschließlich Adressänderungen und Änderungen der Kontaktperson des Kunden mit der Befugnis, den Kunden zu verpflich-ten, müssen SuperOffice schriftlich mitgeteilt werden.

17. Recht auf Einsichtnahme

SuperOffice kann mit einer Vorankündigungsfrist von drei (3) Werktagen und während der normalen Geschäftszeiten Inspektionen in den Räumlichkeiten des Kunden durchführen, um zu überprüfen, ob die Nutzung der Software durch den Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgt. Die Inspektion kann von einer unabhängigen dritten Partei durchgeführt werden, die per Gesetz oder Vereinbarung zur Vertraulichkeit verpflichtet wurde. Die Inspektionen können zweimal pro Vereinbarungsperiode durchge-führt werden, jedoch nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Entschädigung als Ergebnis der Inspektion durch SuperOffice zu fordern.

18. Streitigkeiten

Die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung unterliegen in ihrer Gesamtheit dem nationalen Recht, das auf die SuperOffice-Einheit, die Vertragspartei dieser Vereinbarung ist, anwendbar ist; keine Anwendung findet das UN-Kaufrecht (CISG United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods vom 11.04.1980). Kommt es im Zusammenhang mit der Auslegung der Vereinbarung zu einer Streitigkeit, so versuchen die Parteien, die Streitigkeit durch gütliche Verhandlungen beizulegen. Wenn die Streitigkeit auf diese Weise nicht beigelegt werden kann, wird sie an die zuständigen Gerich-te verwiesen; als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz der SuperOffice-Einheit, mit der der Kunde eine Vereinbarung abgeschlossen hat, vereinbart.

19. Mit wem der Kunde einen Vertrag hat

Nachfolgende Tabelle enthält Einzelheiten darüber, mit welcher SuperOffice-Einheit der Kunde einen Vertrag abschließt, sowie über das entsprechend anwendbare Recht und die zuständigen Gerichte.

 Wenn der Kunde seinen Sitz hat in: Der Kunde hat einen Vertrag mit: Mitteilungen sind zu senden an: Das geltende Recht ist: Die ausschließlich zuständigen Gerichte sind:
Dänemark SuperOffice Danmark A/S Islands Brygge 41, 3.sal, 2300 København, Dänemark Danish Kopenhagen, Dänemark
Finnland und Schweden SuperOffice Sweden AB Sveavägen 159, 113 46 Stockholm, Schweden Schwedisch Stockholm, Schweden
Norwegen SuperOffice Norge AS Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen Norwegisch Oslo, Norwegen
Deutschland SuperOffice GmbH Phoenixseestrasse 17, 44263 Dortmund, Deutschland Deutsch Dortmund, Deutschland
Vereinigtes Königreich und Irland SuperOffice Norge AS Wergelandsveien 27, 0167 Oslo, Norwegen Großbritannien England / Wales
Schweiz SuperOffice AG Uferstrasse 90, 4057 Basel, Schweiz Schweizer Basel, Schweiz
Niederlande, Belgien und Luxemburg SuperOffice Benelux B.V. Emmasingel 29.41, 5611 AZ, Niederlande Niederländisch Ost-Brabant, Standort Eindhoven,
Niederlande